Planen Sie zu sanieren und die Heizung zu tauschen?
Heizen und Kühlen mit einer Wärmepumpe Wir ersetzen Ihre bestehende Wärmequelle durch eine moderne Wärmepumpe. Diese stellt automatisch entweder Wärme oder Kälte bereit- und das besonders energieeffizient. Daher können Sie eine Wärmepumpe zum Heizen und als Klimaanlage einsetzen.
Holen Sie sich jetzt bis zu 10.500 Euro Förderung!
Förderung ,,Raus aus Öl und Gas'' mit bis zu 7.500€ (Bund)
Anträge ab 08.10.2021
Was wird gefördert?
Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) im privaten Wohnbau auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Wärmepumpe gefördert.
Die Förderung beträgt bis zu 7.500 Euro. Es können max.50%der förderungsfähigen Kosten gefördert werden.
Was müssen Sie noch wissen?
Einreichen können natürliche Personen
Die Einreichung verläuft in 2 Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung (Siehe Schritt 1 & Schritt 2).
Welche Fristen sind einzuhalten?
Start der Förderaktion: online ab dem09. Februar 2021 (rückwirkend per 01.01.2021)
Letzte Möglichkeit der Antragstellung: 31. Dezember 2022
Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von spätestens 26 Wochen (das entspricht ca. 6 Monaten) gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Meldezettel des/der AntragstellerIn (bzw. amtlichen Lichtbildausweis bei ausländischem Wohnsitz); der/die AntragstellerIn muss nicht am Anlagenstandort gemeldet sein
Gültiger Energieausweis oder Energieberatungsprotokoll bzw. einen klimaaktiv Heizungs-Check des jeweiligen Bundeslandes oder ein Gesamtsanierungskonzept
alle Rechnungen für den Tausch des Heizungssystems
Schritt 2: Übermittlung der notwendigen Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass die Heizung zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein muss.
Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) und der Ersatz von ineffizienten Heizungsanlagen auf der Basis biogener Brennstoffe (Festbrennstoffkessel/Allesbrenner) im privaten Wohnbau auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Gefördert wird der Umstieg auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpenanlage, Heizsysteme auf Basis fester biogener Brennstoffe und Fernwärmeanschlüsse.
Wieviel Förderung kann ich bekommen?
Die Förderung beträgt bis zu 3.000 Euro. Es können max. 20 % der förderfähigen Kosten gefördert werden (bei Ersatz von Allesbrennern bis zu 1.000 Euro).
Was müssen Sie noch wissen?
Einreichen können natürliche Personen
Das Wohnhaus, dessen Heizungsanlage gefördert wird, muss mit Hauptwohnsitz bewohnt werden.
Die zu ersetzende Heizungsanlage muss vollständig entfernt und nachweislich entsorgt werden.
Welche Fristen sind einzuhalten?
Start der Förderaktion: 1. Mai 2019 (rückwirkend per 1. Jänner 2019)
Letzte Möglichkeit der Antragstellung: 31. Dezember 2022
Das Online-Ansuchen kann erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Heizungsanlage eingebracht werden.
Wir sind die Spezialisten für energieeffiziente Heizungen und Klimaanlagen. Ganzheitliche Klimalösungen zum Heizen und Kühlen für jeden Bedarf in Wien und Niederösterreich.
Wie genau funktioniert eine Wärmepumpe? Welche Vorteile hat sie? Christoph Lettl, Projektassistent bei Manschein, erklärt das Prinzip einer Wärmepumpe einfach und praxisnah.